Vorschlag für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und KonzessionenCOM(2026) 590

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Vorschlag COM(2026) 590 › Artikel 145: Auftragsvergabe mit Unterstützung der Union
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Artikel 145

Auftragsvergabe mit Unterstützung der UnionNeue Regelung ohne Vorgänger in den geltenden Richtlinien.

Zusätzlich zu den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften wenden Auftraggeber bei der Vergabe und Ausführung von Aufträgen, die durch ein Programm oder Instrument der Union unterstützt werden, bei allen Arten der Mittelverwaltung alle Bedingungen an, die erforderlich sind, um die Anforderungen an die Unterstützung durch die Union gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 zu erfüllen.

Article 145

Procurement with Union supportNew provision, with no predecessor in the current directives.

In addition to any rules set out in this Regulation, for the award and execution of contracts supported by a Union programme or instrument, public buyers shall apply any conditions necessary to comply with the requirements for Union support in all management modes established in Article 62 of Regulation (EU, EURATOM) 2024/2509.

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