Artikel 67
Sicherheitsmaßnahmen während der AuftragsausführungNeue Regelung ohne Vorgänger in den geltenden Richtlinien.
1. Unbeschadet des Vertragsrechts der Mitgliedstaaten kann der Auftraggeber einen Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer Maßnahmen oder Verpflichtungen zur Verhinderung oder Minderung von Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit nicht eingehalten hat oder ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit eingetreten ist oder wahrscheinlich eintreten wird. Unter denselben Bedingungen können sie bestimmte Wirtschaftsteilnehmer während der Ausführung des Auftrags ausschließen.
2. Die Beendigung und der Ausschluss gemäß diesem Artikel müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit stehen. Vor der Kündigung eines Vertrags oder dem Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers nimmt der Auftraggeber eine schriftliche Bewertung vor. Der Auftraggeber berücksichtigt insbesondere:
a) die Schwere des Risikos für die Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit;
b) die Auswirkungen der Kündigung auf die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;
c) alternative Risikominderungsmaßnahmen wie Vertragsänderungen oder verstärkte Überwachung.
3. Sofern dies nicht durch die Schwere der Risiken, die unmittelbare Gefahr oder eine mögliche Verschärfung der Gefahr gerechtfertigt ist, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich seine Absicht mit, die Ausschreibung zu beenden oder auszuschließen, und gibt dabei Folgendes an:
a) die Gründe für die Beendigung oder den Ausschluss;
b) die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Entscheidung stützt, mit Ausnahme von Verschlusssachen;
c) das vorgeschlagene Datum der Beendigung oder des Ausschlusses.
4. Der Auftragnehmer verfügt über eine vom Auftraggeber festgelegte angemessene Frist, die mindestens zehn Kalendertage beträgt, um zu den Gründen für die Kündigung oder den Ausschluss Stellung zu nehmen und Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftraggeber kann die Frist im Notfall verkürzen.
5. Der Auftragnehmer arbeitet mit dem Auftraggeber zusammen, um Daten, Dokumente oder Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Vertrag zu sichern oder zu übermitteln und die Kontinuität kritischer Dienste bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu gewährleisten.
Article 67
Security measures during contract implementationNew provision, with no predecessor in the current directives.
1. Without prejudice to contract law of the Member States, the public buyer may terminate a contract in whole or in part where it determines that the contractor has failed to comply with measures or obligations aiming at preventing or mitigating risks for security or public safety, or a risk for security or public safety has materialised or is likely to materialise. Under the same conditions, they may exclude certain economic operators during contract implementation.
2. Termination and exclusion pursuant to this Article shall be proportionate in relation to the risk for security or public safety. Before terminating a contract or excluding an economic operator, the public buyer shall conduct a written assessment. The public buyer shall take into account in particular:
(a) the severity of the risk for security or public safety;
(b) the impact of termination on the delivery of public services;
(c) alternative mitigation measures such as contractual amendments or enhanced monitoring.
3. Unless justified by the severity of the risks involved, the imminence of the threat or where notification may aggravate the risk, the public buyer shall notify the contractor in writing of its intent to terminate or exclude, specifying:
(a) the grounds for termination or exclusion;
(b) the facts and evidence supporting the decision, with the exception of classified information;
(c) the proposed date of termination or exclusion.
4. The contractor shall have an appropriate time, determined by the public buyer, which shall not be shorter than at least ten calendar days, to submit observations on the grounds for termination or exclusion and propose remedial actions. The public buyer may shorten the deadline in case of emergency.
5. The contractor shall cooperate with the public buyer to secure or transfer data, documents, or assets related to the contract and ensure continuity of critical services until the termination takes effect.