Artikel 100
Aufteilung in LoseErsetzt: Richtlinie 2014/24/EU · Richtlinie 2014/25/EU
1. Auftraggeber ziehen in Erwägung, Aufträge in Lose aufzuteilen.
2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag in Lose aufgeteilt werden sollte, berücksichtigen die Auftraggeber gegebenenfalls den potenziellen Beitrag einer solchen Aufteilung zur Erhöhung der Beteiligung von KMU, zur Verringerung der Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und der Versorgungssicherheit sowie zur Förderung von Innovation sowie zum anderen die Auswirkungen einer solchen Aufteilung auf die Effizienz und die Risiken im Zusammenhang mit der Integrität der Auftragsvergabe. Ist eine Aufteilung in Lose gemäß Absatz 6 nicht verpflichtend und halten Auftraggeber eine solche Aufteilung für nicht angemessen, so geben sie die Hauptgründe dafür in den Einzelheiten der Auftragsvergabe oder in den einzelnen Unterlagen gemäß Artikel 109 an.
3. Wenn Auftraggeber einen Auftrag in Lose unterteilen, tun sie dies so, dass Umfang, Größe, Anzahl und Art der Lose in einem angemessenen Verhältnis zum Gegenstand und zur Komplexität des Auftrags stehen.
4. Auftraggeber können Aufträge für einzelne Lose ohne Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren vergeben, sofern der geschätzte Wert des betreffenden Loses ohne Mehrwertsteuer weniger als 80 000 EUR für Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. weniger als 1 Mio. EUR für Bauleistungen beträgt. Der Gesamtwert der Lose, die ohne Anwendung dieser Verordnung vergeben werden, darf jedoch 20 % des Gesamtwerts aller Lose, in die das Bauvorhaben, der beabsichtigte Erwerb gleichartiger Lieferungen oder die beabsichtigte Erbringung von Dienstleistungen unterteilt wurde, nicht überschreiten.
5. Auftraggeber können die Zahl der Lose, für die Wirtschaftsteilnehmer Angebote einreichen können, begrenzen. Sie geben diese Obergrenze in den Einzelheiten der Auftragsvergabe an.
6. Auftraggeber können die Zahl der Lose, die an einen einzigen Bieter vergeben werden können, begrenzen. In diesem Fall geben die Auftraggeber in den Einzelheiten der Auftragsvergabe die Höchstzahl und gegebenenfalls die möglichen Kombinationen von Losen an. Sie geben in den Einzelheiten der Auftragsvergabe auch die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Regeln an, die sie bei der Bestimmung der zu vergebenden Lose anzuwenden gedenken, wenn die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu führen würde, dass ein Bieter mehr Lose als die Höchstzahl erhält.
7. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Auftraggeber Aufträge in Lose aufteilen.
Article 100
Division into lotsReplaces: Directive 2014/24/EU · Directive 2014/25/EU
1. Public buyers shall consider whether to divide contracts into lots.
2. In assessing whether a contract should be divided into lots, public buyers shall take into account, where relevant, the potential contribution of such division to increasing participation of SMEs, reducing dependency on a single supplier, strengthening supply chain resilience and security of supply, and fostering innovation, as well as, on the other hand, the impact of such division on the efficiency of and risks related to the integrity of the procurement. Where division into lots is not mandatory pursuant to paragraph 6 and public buyers consider that such division is not appropriate, they shall indicate the main reasons thereof in the procurement detail or in the individual documentation pursuant to Article 109.
3. Where public buyers divide a contract into lots, they shall do so in a way that the scope, size, number and nature of lots are proportionate to the subject-matter and complexity of the contract.
4. Public buyers may award contracts for individual lots without applying the procedures provided for under this Regulation, provided that the estimated value net of VAT of the lot concerned is less than EUR 80 000 for supplies or services or EUR 1 million for works. However, the aggregate value of the lots thus awarded without applying this Regulation shall not exceed 20 % of the aggregate value of all the lots into which the proposed work, the proposed acquisition of similar supplies or the proposed provision of services has been divided.
5. Public buyers may limit the number of lots for which economic operators may submit tenders. They shall indicate that limit in the procurement detail.
6. Public buyers may limit the number of lots that may be awarded to a single tenderer. In such case, public buyers shall state the maximum number, and where applicable, the possible combinations of lots in the procurement detail. They shall also indicate in the procurement detail the objective and non-discriminatory criteria or rules they intend to apply for determining which lots will be awarded where the application of the award criteria would result in one tenderer being awarded more lots than the maximum number.
7. Member States may provide that public buyers shall divide contracts into lots.