Vorschlag für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und KonzessionenCOM(2026) 590

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Vorschlag COM(2026) 590 › Artikel 32: Schätzung des Auftragswerts
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Artikel 32

Schätzung des AuftragswertsErsetzt: Abs. 2, 3 Richtlinie 2014/23/EU · Richtlinie 2014/24/EU · Richtlinie 2014/25/EU

1. Auftraggeber, die beabsichtigen, einen Auftrag zu vergeben, schätzen den Auftragswert auf der Grundlage der geschätzten Kosten der Lösung, die den Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht. Die Schätzung stützt sich auf den Höchstbetrag, der für die Deckung des Bedarfs während der gesamten Laufzeit des Vertrags ausgegeben werden soll, unabhängig davon, ob der Auftrag an einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer vergeben wird, einschließlich aller Arten von Zahlungen und Leistungen, wie z. B.:

a) Prämien, Gebühren, Provisionen und Zinsen;

b) Gesamtwert der Optionen oder Verlängerungen, wenn der Vertrag die Möglichkeit von Optionen oder Verlängerungen vorsieht.

2. Schließen Auftraggeber mehrere aufeinanderfolgende Verträge ab, um ihren Bedarf zu decken, so erfolgt die Berechnung des geschätzten Werts auf der Grundlage

a) den Wert wiederkehrender Aufträge für dieselbe Art von Kauf in den vorangegangenen 12 Monaten oder im vorangegangenen Geschäftsjahr des Käufers, der nach Möglichkeit angepasst wird, um erwarteten Änderungen der Menge oder des geschätzten Werts der in den folgenden 12 Monaten zu beschaffenden Lösung Rechnung zu tragen;

b) der geschätzte Wert wiederkehrender Verträge für dieselbe Art von Kauf in den 12 Monaten nach dem ursprünglichen Vertrag oder dem vorangegangenen Geschäftsjahr des Auftraggebers.

Article 32

Estimation of the value of the contractReplaces: Para. 2, 3 Directive 2014/23/EU · Directive 2014/24/EU · Directive 2014/25/EU

1. Public buyers intending to award a contract shall estimate the value of the contract based on the estimated costs of the solution that meets the needs of the public buyer. The estimation shall be based on the maximum amount to be spent on the satisfaction of the needs over the entire duration of the contract, whether awarded to one or more economic operators, including all forms of payments and benefits, such as:

(a) premiums, fees, commissions and interests;

(b) the total value of options or renewals, where the contract provides for the possibility of options or renewals.

2. Where public buyers conclude more than one successive contract to satisfy their need, the calculation of the estimated value shall be based on:

(a) the value of recurring contracts for the same type of purchase during the preceding 12 months or the buyer’s preceding fiscal year, adjusted, where possible, to take into account anticipated changes in the quantity or estimated value of the solution to be procured over the following 12 months;

(b) the estimated value of recurring contracts for the same type of purchase during the 12 months following the initial contract or the public buyer’s preceding fiscal year.

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