Vorschlag für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und KonzessionenCOM(2026) 590

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Vorschlag COM(2026) 590 › Artikel 84: In einem Gemeinschaftsunternehmen vergebene Aufträge
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Artikel 84

In einem Gemeinschaftsunternehmen vergebene AufträgeErsetzt: Richtlinie 2014/23/EU · Richtlinie 2014/25/EU

1. Diese Verordnung gilt nicht für öffentliche Aufträge, die vergeben werden von

a) ein Gemeinschaftsunternehmen, das ausschließlich von mehreren Sektorenauftraggebern zu dem Zweck gegründet wurde, die in den Artikeln 12 bis 18 genannten Tätigkeiten auszuüben, an einen dieser Sektorenauftraggeber, sofern das Gemeinschaftsunternehmen gegründet wurde, um die betreffende Tätigkeit während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auszuüben, und der Rechtsakt zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens vorsieht, dass die Sektorenauftraggeber, die es bilden, ihm zumindest während desselben Zeitraums angehören;

b) einen Sektorenauftraggeber, der Teil eines unter Buchstabe a genannten Gemeinschaftsunternehmens dieses Gemeinschaftsunternehmens ist.

2. Die Kommission kann Nachweise verlangen, aus denen hervorgeht, dass die Beziehung zwischen dem Gemeinschaftsunternehmen, an das die Aufträge vergeben werden, und dem Sektorenauftraggeber den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.

Article 84

Contracts awarded in a joint ventureReplaces: Directive 2014/23/EU · Directive 2014/25/EU

1. This Regulation does not apply to public contracts awarded by:

(a) a joint venture, formed exclusively by a number of contracting entities for the purpose of carrying out activities described in Article 12 to 18, to one of those contracting entities, provided that the joint venture has been set up in order to carry out the activity concerned over a period of at least three years and that the instrument setting up the joint venture provides that the contracting entities, which form it, will be part thereof for at least the same period;

(b) a contracting entity which forms part of a joint venture referred to in point (a) to that joint venture.

2. The Commission may request evidence which demonstrates that the relationship between the joint venture to which the contracts are awarded and the contracting entity complies with the requirements set out in paragraphs 1.

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