Vorschlag für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und KonzessionenCOM(2026) 590

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Vorschlag COM(2026) 590 › Artikel 60: Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung
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Artikel 60

Innovationsfördernde öffentliche BeschaffungErsetzt: Abs.1 (22) Richtlinie 2014/24/EU · Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU

1. Auftraggeber stufen ihre Beschaffung in der öffentlichen Zusammenfassung des Wettbewerbs als öffentliche Beschaffung von Innovationen ein, wenn das Ziel der Beschaffung der Erwerb einer innovativen Lösung ist. Eine innovative Lösung weist eine oder mehrere neue Eigenschaften auf, die im Vergleich zu alternativen Lösungen, die in großem Maßstab auf dem relevanten Markt verfügbar sind, eine bessere Leistung oder einen höheren Mehrwert bieten.

Zu den neuen Merkmalen einer innovativen Lösung können neue oder verbesserte Kombinationen bestehender Merkmale und neue oder verbesserte Möglichkeiten der Nutzung bestehender Merkmale gehören, z. B. die Verwendung bestehender Merkmale in einem neuen Sektor oder in einem neuen Kontext.

2. In jedem Fall stufen Auftraggeber ihre Beschaffungen in öffentlichen Zusammenfassungen in den beiden folgenden Fällen als öffentliche Beschaffung von Innovationen ein:

a) die Vergabe eines Auftrags für eine Lösung, die im Rahmen eines Innovationsverfahrens gemäß Artikel 45 erfolgreich entwickelt wurde;

b) die Vergabe eines Auftrags in einem offenen Verfahren gemäß den Artikeln 34 und 35, wenn ein Auftraggeber beabsichtigt, eine Lösung nach einer vorkommerziellen Auftragsvergabe im Sinne des Artikels 6 Nummer 13 zu erwerben.

Article 60

Public procurement of innovationReplaces: Para.1 (22) Directive 2014/24/EU · Para. 2 Directive 2014/25/EU

1. Public buyers shall classify their procurement as public procurement of innovation in the public summary of competition where the procurement has as its objective the purchase of an innovative solution. An innovative solution has one or more new characteristics that deliver better performance or added value compared with alternative solutions which are available on a large-scale commercial basis on the relevant market.

New characteristics of an innovative solution may include new or improved combinations of existing characteristics and new or improved ways of using existing characteristics, such as using existing characteristics in a new sector or a new context.

2. In any event, public buyers shall classify their purchases in public summaries as public procurement of innovation in both of the following cases:

(a) the award of a contract for a solution that was successfully developed in an innovation procedure pursuant to Article 45;

(b) the award of a contract in an open procedure pursuant to Articles 34 and 35, where a public buyer intends to purchase a solution after a pre-commercial procurement as defined in Article 6, point (13).

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